04.11.2020 – Aktuelle Informationen zu Covid 19

Ab 3. November wurde von der Bundesregierung neuerlich ein Lockdown verordnet. Damit gelten auch für die Feuerwehr wieder strenge Vorgaben, um das Ansteckungsrisiko für die Mitglieder möglichst zu minimieren. Oberste Priorität hat die Aufrechterhaltung des Einsatzdienstes, um den Schutz der Bevölkerung gewährleisten zu können.

Im Rüsthaus und im Dienstbetrieb gelten daher besondere Maßnahmen:

  • Übungen und Schulungen werden derzeit nicht durchgeführt.
  • Tätigkeiten der Feuerwehrjugend werden bis auf weiteres ausgesetzt.
  • Das Zusammentreffen einer Gruppe von Mitgliedern im Rüsthaus ist zu vermeiden.
  • Der Abstand von mind. 1 Meter zu anderen Personen ist einzuhalten.
  • Kann der Abstand von mind. 1 Meter nicht eingehalten werden (Einsatz) ist ein MNS Maske zu tragen.
  • Im Fahrzeug ist eine MNS Maske zu tragen, wenn sich mehrere Personen im Fahrzeug befinden.
  • Grundsätzlich sollte ein Fahrzeug mit max. 4 Personen besetzt sein. (ausg. Einsatz erfordert eine andere Mannschaftsstärke)
  • Auf die Einsatzhygiene ist besonders zu achten.
  • Bei Erkrankung ist das Betreten des Rüsthauses verboten.
  • Fristen (z.b. Atemschutztauglichkeit; ÖFAST; Erste Hilfe) werden um 6 Monate verlängert.

Durch ein verantwortungsvolles Verhalten tragen wir gemeinsam dazu bei, diese Pandemie möglichst rasch wieder einzudämmen, schützen uns selbst vor einer möglichen Infektion und können so unsere Aufgaben – den Schutz der Bevölkerung und Hilfeleistung bei Notfällen – weiterhin gewährleisten.

 

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